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Soziales / Beihilfen / Alleinverdienerabsetzbetrag
 
     
     
   
     
     
 
 
Alleinverdienerabsetzbetrag

erhalten / beantragen / abgabe

beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Kontakt

Anbieter bmf.gv.at

FinanzOnline

Formulare & Musterbriefe finden Sie hier



Für diesen Absetzbetrag müssen Sie für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Jahr Familienbeihilfe beziehen und in diesem Zeitraum mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft leben. Ihr (Ehe)Partner darf nicht mehr als 6.000 € jährlich dazuverdienen.

Sie haben auch Anspruch auf den Betrag, wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind, nicht von Ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben, und Ihr Ehepartner nicht mehr als 2.200 € jährlich dazuverdient.

Höhe des AVAB

Steht Ihnen der AVAB zu, so wird Ihre Lohnsteuer verringert.
Und zwar um folgende Beträge:
364 € ohne Kind
494 € bei einem Kind, für das Sie Familienbeihilfe erhalten
669 € bei zwei Kindern, für die Sie Familienbeihilfe erhalten
zusätzlich 220 € für das dritte und jedes weitere Kind,
für die Sie Familienbeihilfe erhalten

Beantragung des AVAB

Der AVAB kann entweder im Nachhinein bei der ANV beantragt werden, oder in Ihrer Firma. Wenn Sie den AVAB schon in der Firma beantragt haben, müssen Sie ihn trotzdem bei der ANV nochmals ankreuzen!

Haben Sie ein so niedriges Einkommen, dass von Ihrem Monatsbezug keine Lohnsteuer abgezogen wurde, so bekommen Sie den AVAB, sofern Sie für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen haben, durch die ANV erstattet.

Wenn Sie während des gesamten Kalenderjahres ein steuerfreies Einkommen (wie z.B. Arbeitslosengeld) bezogen hatten, so können Sie den AVAB, sofern Sie für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen haben, mittels Formular E 5 beim Finanzamt geltend machen.

Quelle: Wien Arbeiterkammer Info vom 25.01.2009

     
     
   
     
     
   
     
     
   
     
     
 
Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden,
kannst du etwas Schönes bauen.
Erich Kästner
 
     
     
 
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