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AMS

AMS Jugend

Selbstständigkeit

Achtung wichtig
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Nebenverdienst

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Soziales / Beihilfen / Mehrkindzuschlag
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Mehrkindzuschlag

erhalten / beantragen / abgabe

beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Kontakt
Anbieter bmf.gv.at

FinanzOnline

Formulare & Musterbriefe
finden Sie hier


Ab dem dritten und für jedes weitere Kind, für das Sie Familienbeihilfe beziehen, besteht Anspruch auf
einen Mehrkindzuschlag von 36,40 € monatlich. Dieser Zuschlag ist jedoch vom Familieneinkommen in einem
Kalenderjahr abhängig.

Der Mehrkindzuschlag steht nur dann zu, wenn das gemeinsame Einkommen der (Ehe)Partner den Betrag
von 55.000 € nicht übersteigt.

Das Einkommen des (Ehe)Partners ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser in dem Kalenderjahr,
für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.

Der Mehrkindzuschlag ist bei der ANV zu beantragen. In jenen Fällen, in denen es zu keiner ANV kommt,
weil keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, können Sie den Antrag auf Mehrkindzuschlag mit dem
Formular E 4 stellen.

Quelle: Arbeiterkammer Wien Info vom 25.01.2009


bitte schicken auch Sie Ihre
Informationen zu guten Jobbörsen,
aber auch Ratschläge zur besserung der Sozialen Lage.
Kontakt

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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden,
kannst du etwas Schönes bauen.
Erich Kästner
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