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Soziales / Beihilfen / Mehrkindzuschlag
 
     
     
   
     
     
 
 
Mehrkindzuschlag

erhalten / beantragen / abgabe

beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Kontakt

Anbieter bmf.gv.at

FinanzOnline

Formulare & Musterbriefe finden Sie hier



Ab dem dritten und für jedes weitere Kind, für das Sie Familienbeihilfe beziehen, besteht Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag von 36,40 € monatlich. Dieser Zuschlag ist jedoch vom Familieneinkommen in einem Kalenderjahr abhängig.
Der Mehrkindzuschlag steht nur dann zu, wenn das gemeinsame Einkommen der (Ehe)Partner den Betrag von 55.000 € nicht übersteigt.

Das Einkommen des (Ehe)Partners ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser in dem Kalenderjahr, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.

Der Mehrkindzuschlag ist bei der ANV zu beantragen. In jenen Fällen, in denen es zu keiner ANV kommt, weil keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, können Sie den Antrag auf Mehrkindzuschlag mit dem Formular E 4 stellen.

Quelle: Arbeiterkammer Wien Info vom 25.01.2009



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