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Privatkonkurs - Wege aus der Schuldenfalle
 
     
     
   
     
     
 
 
Privatkonkurs - Wege aus der Schuldenfalle

Nicht nur Unternehmen, sondern auch verschuldete Privatpersonen haben eine realistische Chance, dass ihnen bei Zahlungsunfähigkeit ein Teil ihrer Schulden erlassen wird. Denn auf Initiative der Arbeiterkammer wurde für alle zahlungsunfähigen Schuldner der sogenannte Privatkonkurs in die österreichische Konkursordnung aufgenommen: Wer bei Gericht Konkurs anmeldet, kann durch Beschluss des Gerichts versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen.

So funktioniert der Privatkonkurs

Insgesamt sind vier Möglichkeiten der Entschuldung vorgesehen:

Außergerichtlicher Ausgleich
Zwangsausgleich
Zahlungsplan
Abschöpfungsverfahren

Für all diese Varianten gilt: Der Schuldner muss jedenfalls einen Teil seiner Schulden bezahlen. Die restlichen Schulden werden ihm erlassen.

ganzen Artikel auf AK Portal lesen, es wird sich für so manchen lohnen!

Quelle: AK Portal



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