Nicht nur Unternehmen, sondern auch verschuldete Privatpersonen haben eine realistische Chance,
dass ihnen bei Zahlungsunfähigkeit ein Teil ihrer Schulden erlassen wird. Denn auf Initiative
der Arbeiterkammer wurde für alle zahlungsunfähigen Schuldner der sogenannte Privatkonkurs in
die österreichische Konkursordnung aufgenommen: Wer bei Gericht Konkurs anmeldet, kann durch
Beschluss des Gerichts versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen.
So funktioniert der Privatkonkurs
Insgesamt sind vier Möglichkeiten der Entschuldung vorgesehen:
Außergerichtlicher Ausgleich
Zwangsausgleich
Zahlungsplan
Abschöpfungsverfahren
Für all diese Varianten gilt: Der Schuldner muss jedenfalls einen Teil seiner Schulden bezahlen.
Die restlichen Schulden werden ihm erlassen.
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Quelle: AK Portal
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