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Soziales / Beihilfen / Rezeptgebührenbefreiung
 
     
     
   
     
     
 
 
WGKK Rezeptgebührenbefreiung

Sie erhalten den Antrag in

jeder Kundencenter/Bezirksstelle

Öffnungszeiten

Die Zentrale, die Kundencenter und die Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse sind für Sie

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 7.30 bis 14.00 Uhr Donnerstag
von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Formulare der WGKK



Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von der Rezeptgebühr. Die Rezeptgebührenbefreiung muss - mit Ausnahme der bereits gesetzlich geregelten Fälle - bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden.

Gesetzlich und somit automatisch (also ohne Antragstellung) sind befreit

Pensionisten mit Anspruch auf Ausgleichszulage bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss mit Ergänzungszulage

Patienten mit anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheiten (zB Hepatitis, Aids, ...) Zivildiener und deren Angehörige Asylwerber

Auf Antrag des Versicherten sind befreit

Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte den Richtsatz von EUR 772,40 für Alleinstehende und EUR 1.158,08 für Ehepaare nicht übersteigen.

Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen, sofern die monatlichen Einkünfte EUR 888,26 bei Alleinstehenden,
EUR 1331,79 bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um EUR 80,95. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind in Hausgemeinschaft lebt, der Versicherte für den Unterhalt des Kindes aufkommt und das Kind kein eigenes Einkommen hat, das den
Betrag von EUR 284,10 übersteigt.

Bei der Berücksichtigung des Einkommens des Versicherten ist auch das Einkommen eines mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten zu berücksichtigen. Das Einkommen sonstiger mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender Personen ist nur zu 12,5 Prozent anzurechnen.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen mitzubringen

Einkommensbelege von allen in Hausgemeinschaft lebenden Personen (zB Gehaltszettel, Pensionsbescheid, Firmenpension, Auslandsrente, Unfallrente, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Sozialhilfe)

Beleg über Alimente

Beleg über Pflegegeld

Scheidungsurteil bzw. Vergleich

Antragsformulare liegen in jeder Außenstelle auf.

Hinweise

Die Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für alle anspruchsberechtigten Angehörigen des Versicherten!

Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss keine Kostenanteile für Heilbehelfe und Anstaltspflege leisten!

Die Befreiung von der Bezahlung der Rezeptgebühr wird ersichtlich gemacht:
- durch doppelte Arztstampiglie auf dem Kassenrezept
- oder auf andere Weise (Befreiungsschreiben der Kasse).

Quelle: WGKK Info vom 30.01.2009



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