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Soziales / Beihilfen / Unterhaltsabsetzbetrag
 
     
     
   
     
     
 
 
Unterhaltsabsetzbetrag

erhalten / beantragen / abgabe

beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Kontakt

Anbieter alle Adressen bmf.gv.at

FinanzOnline

Formulare & Musterbriefe finden Sie hier



Tipp:
Die Zahlung der Alimente sollten über Ihr Konto erfolgen, gilt als Beweis der Zahlung.

Zahlen Sie für ein nicht im gleichen Haushalt lebendes Kind nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente), können Sie dafür einen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen.

Dieser beträgt für
das erste Kind 25,50 € monatlich
das zweite Kind 38,20 € monatlich
jedes weitere Kind 50,90 € monatlich

Der Unterhaltsabsetzbetrag kann allerdings nur für die Monate geltend gemacht werden, für die Sie tatsächlich den gesetzlichen Unterhalt geleistet haben. Sollte keine behördliche Festsetzung bzw. schriftlicher Vergleich über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts vorliegen, können Sie nur dann den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen, wenn Sie zumindest die Regelbedarfssätze an Unterhalt bezahlt haben.

Andernfalls wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur für die Monate gewährt, für die rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann.

Regelbedarfsätze 2009
von 0 bis 3 Jahre ... 176 € monatlich
bis 6 Jahre ... 225 € monatlich
bis 10 Jahre ... 290 € monatlich
bis 15 Jahre ... 333 € monatlich
bis 19 Jahre ... 391 € monatlich
bis 28 Jahre ... 491 € monatlich

Quelle: Wien Arbeiterkammer Info vom 25.01.2009



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