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Soziales / Beihilfen / Unterstützungsfonds
 
     
     
   
     
     
 
 
WGKK Unterstützungsfonds

erhalten / beantragen / abgabe

in jeder Kundencenter/Bezirksstelle

Kontakt

Öffnungszeiten

Die Zentrale, die Kundencenter und die Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse sind für Sie

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 7.30 bis 14.00 Uhr Donnerstag
von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Formulare der WGKK



Aus den Mitteln des Unterstützungsfonds können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen unter Bedachtnahme der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers Unterstützungen gewährt werden. Auf die Gewährung dieser Unterstützungen besteht kein Rechtsanspruch. Es können nur Leistungen unterstützt werden, für welche die Wiener Gebietskrankenkasse leistungszuständig ist.

Was kann eingereicht werden?

Sämtliche Restkosten von Heilbehelfen und Hilfsmitteln, welche die satzungsmäßige Leistung (netto EUR 402,00) überschreiten: Wenn die Kosten netto EUR 40,00 übersteigen Die tarifmäßigen Kosten eines neuen Hörgerätes bei Verlust oder Diebstahl Der zehnprozentige Kostenanteil für Angehörige bei Spitalsaufenthalt (Höhe täglich EUR 16,30) Der Patient/innenanteil für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferregulierung

Benötigte Unterlagen für einen Antrag auf Unterstützung

Antrag von der/dem Versicherten (persönlich oder formlos schriftlich) Kostenvoranschlag Verordnungsschein (Kopie) Rechnung oder bezahlter Erlagscheinabschnitt Sämtliche Einkommensbelege von der/dem Versicherten und von allen in Hausgemeinschaft lebenden Personen Mietzinsbeleg oder bei Eigenheim Grundsteuerbescheid Gegebenenfalls Bestätigung über Mietzinsbeihilfe oder Wohnbeihilfe

Quelle: WGKK Info vom 30.01.2009



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N. V. Peale
 
     
     
 
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