Ja. Sie können bis zur sgn. "Geringfügigkeitsgrenze" dazu verdienen, ohne dass Arbeitslosengeld oder
Notstandshilfe gekürzt werden. 2009 beträgt diese Geringfügigkeitsgrenze € 357,74 brutto
monatlich bzw. € 27,47 täglich.
Melden Sie dem AMS jede Erwerbstätigkeit. Tun Sie das nicht und werden Sie bei dieser Tätigkeit
ertappt, so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze
bezahlt wurde. Sie verlieren dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit.
Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 2 Wochen rechnen.
Quelle: Arbeiterkammer Info vom 29.01.2009
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.