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Eine Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes zu erhalten ist in folgenden Fällen möglich:
Die Miete wurde nach Sanierungsarbeiten am Haus durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle für
wohnrechtliche Angelegenheiten erhöht.
Die Hauseigentümerin beziehungsweise der Hauseigentümer hebt einen "Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag"
ein (Mietzinsvorschreibung).
Quelle: Wien Arbeiterkammer Info vom 25.01.2009
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