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Achtung wichtig
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Nebenverdienst

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Soziales / Beihilfen / Wohnbeihilfe
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Wohnbeihilfe
nicht verwechseln mit der
Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes

Abgabestelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe "Wohnbeihilfe"
19., Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock, Einlaufstelle Zimmer 227
Ebene 2 für Einreichungen aus den Bezirken 1.-15.
Ebene 3 für Einreichungen aus den Bezirken 16.-23.
Telefon: +43 1 40 00-74880
Fax: +43 1 40 00-99-74896

Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8-13 Uhr
Zusätzlich: Donnerstag 15.30-17.30 Uhr

Der Antrag kann in der zuständigen Wohnbeihilfestelle, per Post oder
per Telefax eingebracht werden.

Voraussetzungen / Erforderliche Unterlagen

Formular Online [PDF]


Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Personen mit geringem Einkommen. Wohnbeihilfe
wird sowohl für gefördert errichtete beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte
(private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe für
Eigentumswohnungen möglich. Auch Angehörige von Wohngemeinschaften können mit den angebotenen
Formularen Wohnbeihilfe beantragen. Von der Wohnbeihilfe zu unterscheiden ist die Mietzinsbeihilfe,
die beim Finanzamt und nicht bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für
wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) zu beantragen ist.

Antragstellung

Um Wohnbeihilfe zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag zu stellen. Dabei sind Unterlagen
vorzulegen, ohne die das Recht auf Wohnbeihilfe beziehungsweise die Höhe der Beihilfe nicht
ermittelt werden können. Fachliche Beratung bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50).

Richtsätze für den Empfang von Ausgleichszulagen

Monatliches Nettoeinkommen 2009
Eine Erwachsene beziehungsweise ein Erwachsener: 733,01 Euro
Zwei Erwachsene: 1099,02 Euro
Je Kind: 76,82 Euro

Quelle: Wien at Info vom 30.01.2009


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Kontakt

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